P2P-Lending – die neue Art zu investieren
Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Dabei stellen Anleger ihr Kapital über digitale Plattformen privaten oder gewerblichen Kreditnehmern zur Verfügung und erhalten Zinsen. Ein bewusster Umgang mit Chancen und Risiken ist entscheidend, um von P2P-Lending nachhaltig zu profitieren.
Besteuerung von P2P-Zinsen in Deutschland
Die Zinserträge aus P2P-Lending fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Neben der Abgeltungsteuer fallen auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Besonders bei ausländischen P2P-Plattformen erfolgt keine automatische Steuerabführung, was die Meldung in der Steuererklärung erforderlich macht.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Wenn ein Kredit endgültig ausfällt, lässt sich dieser Verlust möglicherweise steuerlich anrechnen.
Auslandsplattformen und praktische Hinweise für Anleger
Internationale P2P-Plattformen https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Steuererklärung. Durch internationale Quellensteuern kann sich die Steuerlast verändern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Steuererklärung und verhindert Probleme mit dem Finanzamt.
